Neuer Bußgeldkatalog

Seit dem Zeitpunkt der Einführung des neuen Bußgeldkatalogs im Straßenverkehr drohen auch Landwirten höhere Strafen. Dagegen regt sich Protest. Jetzt will Verkehrsminister Andreas Scheuer, dass ein Teil der Verschärfungen rückgängig gemacht wird. Fachanwalt bei Bußgeldern

Bei der Erneuerung der Verkehrsordnung gibt Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer zu, dass diese an manchen Stelle unverhältnismäsig ist. Das teilte Herr Scheuer am 15. Mai 2020 mit. Demnach soll für Vergehen der Geschwindigkeitsgrenze um 21 km/h oder mehr innerorts, bzw. 26 km/h außerorts, kein einmonatiges Fahrverbot mehr verhängt werden. Herr Scheuer hat die Bundesländer dazu bewegt , die alten Katalog wieder einzusehen ändert. Gefährdung des Straßenverkehrs

Laut Scheuer sollen alle anderen Änderungen so bleiben Bestimmt nannte der Minister insbesondere die Abstandsregeln beim Überholen von Fußgängern und Fahrradfahrern. Autofahrer müssen beim Überholen anderer Verkehrsteilnehmer seit Inkrafttreten der neuen Regeln einen Abstand von mindestens 1,5 Metern innerorts bzw. 2 Metern außerorts einhalten.
Die Verschärfungen der Bußgelder sollen aber unverändert bleiben
Wie kam es zu den radikalen Veränderung der Straßenverkehrsordnung?

Die Straßenverkehrsnovelle hat das Bundesverkehrsministerium federführend ausgearbeitet. Der Bundesrat hat bei seiner Sitzung am 14. Februar der Neuregelung zugestimmt aber auch verschiedene Verschärfungen beschlossen, welche zusätzlich umgesetzt werden sollen. Dazu zählen auch diverse Fahrverbote für bestimmte Vergehen.
Bei Rechtsfragen: Rechtsanwälte Dr. Breuer

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